Generelle Erläuterungen zu den Grafiken

In den folgenden drei Grafiken und einer Tabelle sind die Ergebnisse 2017 zu den Messindikatoren «Symptombelastung», mit dem die psychische Belastung einer Person (Angst, Depression usw.) gemessen wird und zur Erhebung von „Freiheitsbeschränkenden Massnahmen“ in der Erwachsenenpsychiatrie transparent dargestellt. Die Daten dienen vor allem dem Austausch zwischen den Institutionen im Sinne eines Benchmark-Prozesses, der Kliniken dazu anregen soll, ihre Behandlungsqualität weiter zu verbessern. Die Symptombelastung ist nur ein einziges von vielen Qualitätsmerkmalen einer Behandlung. Deshalb lassen diese Werte keine Rückschlüsse auf die Gesamtqualität einer Klinik zu. Inhaltliche Besonderheiten der freiheitsbeschränkenden Massnahmen als Mass für Qualität müssen bei der Interpretation dieser Ergebnisse berücksichtigt werden.

Die ersten zwei Grafiken zeigen die risikobereinigten Messergebnisse der Symptombelastung aus Sicht der Patientinnen und Patienten (BSCL) und aus Sicht der Behandelnden (HoNOS). Der Messwert berechnet sich aus der Differenz zwischen der Symptombelastung bei Klinikeintritt und bei Austritt.
Dunkelgraue Werte oberhalb der horizontalen Linie (Nulllinie) weisen ein vergleichsweise höheres Messergebnis (Verringerung der Symptombelastung) aus. Hellgraue Datenpunkte unterhalb der Linie zeigen ein geringeres Messergebnis. Mittelgraue Datenpunkte liegen im Durchschnitt, siehe Leseanleitung.

Die dritte Grafik stellt den Anteil betroffener Fälle (Fälle mit mindestens einer freiheitsbeschränkenden Massnahme) ohne Risikobereinigung dar (auf der Y-Achse abgebildet).
Für das Mass der freiheitsbeschränkenden Massnahmen bedeutet ein dunkelgrauer Datenpunkt einen signifikant geringeren Anteil von Fällen mit mindestens einer freiheitsbeschränkenden Massnahme im Vergleich zum Gesamtmittel und ein hell­grauer Datenpunkt einen signifikant höheren Anteil von Fällen mit mindestens einer freiheits­beschränkenden Massnahme im Vergleich zum Gesamtmittel. Ein mittelgrauer Punkt bedeutet, dass der Anteil von Fällen mit mindestens einer freiheitsbeschränkenden Massnahme sich nicht statistisch signifikant vom Durchschnitt unterscheidet.

Weitere Informationen: siehe Nationaler Vergleichsbericht 2017 bzw. Kurzfassung 2017 sowie Auswertungs- und Publikationskonzept.